Freitag, 27. Juli 2012

Genehmigungsfreistellung ist da

Heute lag endlich die lang ersehnte Eingangsbestätigung der Genehmigungs-freistellung nach § 62 Sächs. BO vom Landratsamt im Briefkasten. Das bedeutet, dass 3 Wochen nach dem bestätigten Eingangsdatum mit dem Hausbau begonnen werden darf.

Wir bleiben also jetzt in unserem zuletzt durchgesprochenen Plan mit Baubeginn 13.08.2012. Am 10.08.2012 wird das Schnurgerüst eingemessen. Kurz vorher werden wir sicherlich nochmal Rasen mähen.